Publikationsservice
Gemäß IFG sind alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie – vereinfacht zusammengefasst, alle öffentlichen Einrichtungen, welche unter die Zuständigkeit des Rechnungshofes fallen und Unternehmungen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung verpflichtet, umfassend Auskünfte zu erteilen. Mit der Besorgung von Geschäften der Bundes- oder Landesverwaltung betraute Organe sowie Organe der Gerichtsbarkeit und auch Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner sowie mit Aufgaben der Gemeinden betraute Verbände sind überdies von einer „proaktiven Informationspflicht“ auf dem zentralen OGD-Portal des Bundes („Informationsregister“) data.gv.at betroffen.
Wir erfüllen alle Anforderungen
Nutzen Sie nicht verwendeten Speicherplatz der Gemeindecloud
Gebuchter aber (noch) nicht für den Publikationsservice genützter Speicherplatz auf der Gemeindecloud kann auch für beliebige andere Zwecke verwendet werden. Hierfür steht die Gemeindecloud mit ihrem vollen Funktionsumfang zur Verfügung!
Beispiel:
20 GB Speicherplatz für den Publikationsservice werden gebucht
9 GB werden genutzt für den Publikationsservice
11 GB können somit als ganz normal belegbarer Speicher von allen (vom Administrator der Gemeinde) registrierten Anwender*innen verwendet werden.
Zudem können alle Services der Gemeindecloud unlimitiert genutzt werden (z.B. Chat / Videochat / Videokonferenz, Projektabwicklung (Kanban Board), Aufgaben-Management, Termin-Reservierungstool).
Wir erfüllen alle Anforderungen
- Informationsbereitstellung auf data.gv.at (Metadaten) und dauerhafte Verlinkung der zugehörigen Dokumente auf einem zentralen Cloudspeicher
- Erfüllung von Informationsbegehren durch automatisches, zeitgesteuertes Teilen angeforderter Dateien auf einem zentralen Cloudspeicher
- Erfüllung weiterer freiwilliger und gesetzlicher Dateiweitergabe-Erfordernisse (z.B. § 11 IWG – Informationsweitergabegesetz)
- Zentrales Dashboard zur übersichtlichen Verwaltung aller bereitgestellten Informationen/ Dateien
- Online-Formulare für eine strukturierte Abbildung von Informationsbegehren (§ 7 IFG in Verbindung mit § 1a E-GovG.)
- Erstellung und Verwaltung von „Publikationsvorlagen“ zur rascheren Abwicklung von Informationspflichten
- Sicherer Zugriff für Anwender*innen ausschließlich über den Portalverbund (Stammportal)
- 24/7-Erreichbarkeit des Systems
- Alle Daten liegen ausschließlich auf Servern in Österreich
Nutzen Sie nicht verwendeten Speicherplatz der Gemeindecloud
Gebuchter aber (noch) nicht für den Publikationsservice genützter Speicherplatz auf der Gemeindecloud kann auch für beliebige andere Zwecke verwendet werden. Hierfür steht die Gemeindecloud mit ihrem vollen Funktionsumfang zur Verfügung!
Beispiel:
20 GB Speicherplatz für den Publikationsservice werden gebucht
9 GB werden genutzt für den Publikationsservice
11 GB können somit als ganz normal belegbarer Speicher von allen (vom Administrator der Gemeinde) registrierten Anwender*innen verwendet werden.
Zudem können alle Services der Gemeindecloud unlimitiert genutzt werden (z.B. Chat / Videochat / Videokonferenz, Projektabwicklung (Kanban Board), Aufgaben-Management, Termin-Reservierungstool).